Bundesverfassungsgericht erklärt Hartz IV-Leistungen für verfassungswidrig
In seinem Urteil vom 09.02.2010 erklärte das BVG die Hartz IV-Leistungen für verfassungswidrig. Insbesondere bemängelten die Richter eine geringe Transparenz des Berechnugnsverfahrens. Die “eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte” seien “nachvollziehbar offen zu legen”, andernfalls entspräche bereits das Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums nicht den Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.
Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie die Regelsätze von der Bundesregierung bis zum Jahresende gestaltet werden, lässt sich jedoch bereits heute sagen, dass Bewegung in die Hartz IV-Gesetzgebung gekommen ist – und das ist gut so! Die Erhöhung der Regelsätze für Kinder werden vom IFO-Institut und Ursula von der Leyen (CDU) abgelehnt. Sie sprechen sich für Sachleistungen aus, da bei Erhöhung der Regelsätze eine höhere Arbeitslosenquote befürchtet wird. Die FDP dagegen fordert ein Bürgergeld, welches über den heutigen Hartz IV-Regelsätzen liegen sollte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert ebenso wie die SPD eine Erhöhung der Regelsätze.
Darin sollen auch Einmalleistungen für Kinder und Jugendliche enthalten sein. Wir sind gespannt, wie die politische Umsetzung des Urteils aussehen wird und hoffen auf eine positive Veränderung, die den Hartz IV-Empfängern auch zu gute kommt (z.B. Durch Sachleistungen im Bereich Bildung). Des Weiteren sollte bei einer Neugestaltung von Hartz IV gleichzeitig analysiert werden, wie sinnvoll die Anrechnung des Kindergeldes auf die Hartz IV-Leistung ist.
Grundsätzlich begrüßt die Piratenpartei Göttingen das Urteil des Verfassungsgerichts und sieht hierin auch die Eigene Forderung nach mehr Transparenz von Seiten des Staates und der Verwaltung bestätigt. Wir hoffen, dass dieses Urteil einen Impuls ist für verständlichere und nachvollziehbare Gesetzgebung und werden uns weiterhin für mehr Transparenz im Staat einsetzen.