Am Wochenende hat sich der Kreisverband der Piratenpartei Goslar gegründet. Eine Gruppe der Göttinger Piraten ist dafür zur Verbandsgründung nach Clausthal gereist und hat zugeschaut. Neben dem 1. Vorsitzenden Dr. Meinhart Krischke-Ramaswamy, waren Terminbeauftragter Uli und Matthias (Piraten-Hochschulgruppe) mitgekommen. Ebenfalls dabei waren Vorstandsmitglieder des Landesverband Niedersachsen, Christopher Lang und Dennis Plagge.
Nachdem die mehrstündige Satzungsdiskussion mit jeweiligen Abstimmungen über Paragraphen beendet und Konsens über Geschäftsordnung gefunden war, ging es in die Vorstellungsrunde der einzelnen Kandidaten für den Posten des ersten und zweiten Vorsitzenden, dazu gab es jeweils zwei Kandidaten. Als Schatzmeisterin hatte sich Mareike Brettholle beworben, das besondere bei ihr, sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in Chigago. Aber in Piraten(Nerd)manier wurde eine Videokonfernz abgehalten, so konnten alle Mareike hören und sehen.
Zum Vorstand wurde gewählt:
- 1. Vorsitzender – Fabian Kirsch
- 2. Vorsitzender – Sebastian Mathes
- Schatzmeisterin – Mareike Brettholle
- Kassenprüfer – Jörn Teuber und Christina Lüdigk
Dennis Plagge und Christopher Lang vom Vorstand des Landesverband Niedersachen der Piratenpartei liessen es sich nicht nehmen Goslar zu gratulieren: Wünscht eine Handbreit Wasser unter dem Kiel…
Aber auch Meinhart Krischke-Ramaswamy seines Zeichens erster Vorsitzender der Piratenpartei Göttingen überbrachte den Glückwunsch der Göttinger dem gewählten Vorstand Kreisverband Goslar
Der Stammtisch des KV Goslar findet im Kellerclub im StuZ e.V., Silberstr. 1 in 38678 Clausthal-Zellerfeld an jedem 2. und 4. Dienstag um 21.00 Uhr statt. Interessierte sind dort jederzeit willkommen.





Im Zweifel für den Ungehorsam
Die Ratsfraktion GöLinke hat einen neuen Versuch unternommen, die Verwaltung Göttingens dazu zu bewegen, die laufenden Abschiebungen in das Kosovo eigenverantwortlich zu stoppen und damit dem Beschluss des Rates vom September 2009 nachzukommen. Die damalige Resolution war an die Niedersächsische Landesregierung und damit an den Innenminister Uwe Schünemann gerichtet. Dieser hatte allerdings postwendend mit der Ablehnung dieses Beschlusses reagiert und stattdessen eine Dienstanweisung erteilt wonach alle Abschiebungen ohne Widerrede durchzuführen sind. Der in Göttingen zuständige Dezernent Ludwig Hecke (Grüne) folgt seither den entsprechenden Anweisungen des Landkreises und weist aus. Er sagt, ihm seien rechtlich die Hände gebunden.
Die Forderungen der GöLinke “Keine Abschiebungen in das Kosovo” folgen im Kern dem Schreiben des EU-Menschenrechtskommissars Thomas Hammerberg an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom November 2009, in dem er explizit dazu aufruft, keine Menschen mehr in das Kosovo abzuschieben. Als Begründung schreibt er eindeutig, dass dort u. a. Roma nach wie vor verfolgt werden. Zitat aus dem Schreiben:
Die Göttinger Grünen unterstützen zwar prinzipiell die Forderungen des Antrages, lehnen aber die Begründung ab. Die Ursache des Übels liege nicht im Zuständigkeitsbereich der Göttinger Stadtverwaltung, sondern in der menschenverachtenden Gesetzgebung. Die Fraktion änderte den Antrag der GöLinke wie folgt:
Die SPD hält den Antrag generell für unnötig. Sie argumentiert, mit der Resolution vom September 2009 sei bereits ein Zeichen gesetzt. Jede Fraktion sollte in der eigenen Partei dafür sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen in Bund und Land neu gefasst werden.
Die CDU lehnt die Resolution ebenfalls ab, da sie den Antrag als Versuch sieht, das “großzügige Asylrecht” in ein schlechtes Licht zu rücken. Sie sieht den Antrag als Aufruf zum Rechtsbruch und verwehrt sich dagegen, die gegenwärtigen Abschiebungen durch den verwendeten Wortgebrauch in einen Zusammenhang mit Zuständen im Dritten Reich zu bringen.
In der folgenden direkten Abstimmung wird der Antrag durch eine Mehrheit aus SPD, CDU und FDP abgelehnt. Man erkennt deutlich, wie schwer sich die etablierten Parteien tun, das Richtige zu erkennen und dementsprechend zu handeln.
Die Geschichte lehrt, dass menschenverachtende Gesetze nur durch das beherzte Engagement Einzelner auszuhebeln sind. Gesetze, Verordnungen und Anweisungen können von jedermann auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassung und Menschenrechten hinterfragt werden. Im Zweifelsfall ist ihnen nicht Folge zu leisten. § 20 (4) des Grundgesetzes sagt:
Die Menschlichkeit stirbt immer scheibchenweise.