Termine
- 7. September 2010
- 9. September 2010
- 10. September 2010
- 11. September 2010
- 14. September 2010
- 16. September 2010
- JugendhilfeJugendhilfeTime: 16:00
Posted by: ew
Jugendhilfeausschuss at 16:00 - Ortsrat WeendeOrtsrat WeendeTime: 19:30
Posted by: ew
Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen at 19:30 - Rat Gr EllershRat Gr EllershTime: 20:00
Posted by: ew
Sitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren at 20:00
- Jugendhilfe
-
Neue Artikel
- Piratenpartei ruft zur Patenschaft auf!
- Liquid Feedback – Starke Beteiligung an Entscheidungsprozessen
- Göttinger Piraten für klare Verhältnisse
- … unsere Anteilnahme
- Diätenerhöhung für Niedersächsische Landtagsabgeordnete
- Kreisparteitag und Frühlingsfest
- Bombe entschärft – aber warum erst jetzt?
- Bürgerbefragung “Südspange” – Pseudodemokratie zur Tarnung unfähiger Politik
- Einladung zum Frühlingsfest
- NRW Wahl: Auch ohne Rückenwind weiter segeln
Abonnieren
Piratenpartei Deutschland:Tags
-
Meta
Satzung
Beschlossen am 16. Dezember 2009 um 21:42 Uhr.
Das Originaldokument befindet sich hier.
Satzung des Piratenverbandes der Stadt und des Landkreises Göttingen
§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
§ 2 – Mitgliedschaft
§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei wird durch die Bundessatzung geregelt.
§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten
Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Verband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Verbands durch die Bundessatzung geregelt, sofern nicht im Verband Göttingen anderweitig geregelt.
§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 – Ordnungsmaßnahmen
Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Stadt- und Kreisebene, sofern nicht im Verband Göttingen anderweitig geregelt.
§ 7 – Gliederung
Die Gliederung des Verbands regelt die Bundes- und Landessatzung.
§ 8 – Verhältnis von Gliederungen
Der Verband Göttingen sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bzgl. des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.
§ 9 – Organe des Verbands
§ 9.1 – Der Vorstand
§ 9.2 – Der Verbandsparteitag
§ 10 – Volksvertreterwahlen
§ 11 – Satzungsänderungen
§ 12 – Auflösung, Teilung, Verschmelzung
Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung wird durch die Landessatzung geregelt.