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Februar 2010

Piratenradio auf Sendung

Basisdemokratie gut und schön – für alles gibt es eine AG. Manchmal muss man aber auch einfach mal zupacken.

Dazu braucht es nur noch Mut. Den hat Pirat Dennis Schulz bewiesen und alles Notwendige eingerichtet um das Piratenradio auf Sendung gehen zu lassen.
Zitat Dennis: “naja ein OK brauch ich nicht, wie heisst es so schön. Nich lang schnacken, Machen! Und da die AG Webradio jaaah die gibts, die nicht in die Puschen kommt.”

Lange Rede kurzer Sinn:
Die erste Sendung  war am 18.02. um 21:00 , nächste Sendungen sind per Klick auf das obige Bild zu erfahren und sind in verschieden Formaten als Stream hörbar. Aber nicht nur das, die Beteiligung der HörerInnen ist gefragt, denn das Piratenradio  lebt von deiner Meinung über Telefon, Twitter, E-Mail und Chat.

Die verschiedenen Streams verlinken wir bequem von hier

Die Hotline ist jetzt schon erreichbar,  es stehen auch Mail und Twitter zur Verfügung um sich aktiv an der Sendung des Piratenradios zu beteiligen. Schaut mal rein unter wiki.piratenpartei.de/Piraten_Radio, dort finden sich alle relevanten Kontaktdaten.

Und nun viel Spass beim Zuhören und mitmachen! Dennis an dieser Stelle viel Erfolg und Danke für deinen Mut. Möge die Hardware streamen!

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Spontan-Demo gegen das Zugangserschwerungsgesetz

Nur weil ich grad drüber gestolpert bin: Spontan-Demo vor Schloß Bellevue

Entsetzen beim Stammtisch

Beim gestrigen Stammtisch der Göttinger Piratenpartei wurde schon mit einigem Entsetzen diskutiert, dass ein bekannter anti-arabischer Blindflieger mal wieder alles daran legt, die Partei negativ ins Gerede zu bringen. Inzwischen gibt es die ersten Reaktionen in der Blogosphere. Hier eine Auswahl:

u.s.w. u.s.w.

p.s. Vielleicht ist ja diese Klage die schnellste Lösung des Problems?

Bundesverfassungsgericht erklärt Hartz IV-Leistungen für verfassungswidrig

In seinem Urteil vom 09.02.2010 erklärte das BVG die Hartz IV-Leistungen für verfassungswidrig. Insbesondere bemängelten die Richter eine geringe Transparenz des Berechnugnsverfahrens. Die “eingesetzten Methoden und Berechnungsschritte” seien “nachvollziehbar offen zu legen”, andernfalls entspräche bereits das Verfahren zur Ermittlung des Existenzminimums nicht den Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.

Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie die Regelsätze von der Bundesregierung bis zum Jahresende gestaltet werden, lässt sich jedoch bereits heute sagen, dass Bewegung in die Hartz IV-Gesetzgebung gekommen ist – und das ist gut so! Die Erhöhung der Regelsätze für Kinder werden vom IFO-Institut und Ursula von der Leyen (CDU)  abgelehnt. Sie sprechen sich für Sachleistungen aus, da bei Erhöhung der Regelsätze eine höhere Arbeitslosenquote befürchtet wird. Die FDP dagegen fordert ein Bürgergeld, welches über den heutigen Hartz IV-Regelsätzen liegen sollte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert ebenso wie die SPD eine Erhöhung der Regelsätze.

Darin sollen auch Einmalleistungen für Kinder und Jugendliche enthalten sein. Wir sind gespannt, wie die politische Umsetzung des Urteils aussehen wird und hoffen auf eine positive Veränderung, die den Hartz IV-Empfängern auch zu gute kommt (z.B. Durch Sachleistungen im Bereich Bildung). Des Weiteren sollte bei einer Neugestaltung von Hartz IV gleichzeitig analysiert werden, wie sinnvoll die Anrechnung des Kindergeldes auf die Hartz IV-Leistung ist.

Grundsätzlich begrüßt die Piratenpartei Göttingen das Urteil des Verfassungsgerichts und sieht hierin auch die Eigene Forderung nach mehr Transparenz von Seiten des Staates und der Verwaltung bestätigt. Wir hoffen, dass dieses Urteil einen Impuls ist für verständlichere und nachvollziehbare Gesetzgebung und werden uns weiterhin für mehr Transparenz im Staat einsetzen.

Schünemann weist an – Göttingen weist aus

Das ist das Fazit einer Frage der Göttinger Piraten an den zuständigen Dezernenten anlässlich der Bürgerfragemöglichkeit während der Sitzung des Stadtrats am 5.2.2010:

  1. Welche Kriterien sind für die Verwaltung ausschlaggebend, um Roma abzuschieben bzw. ihnen den Aufenthalt weiter zu gestatten?
  2. Hat die Verwaltung bzw. haben die Sachbearbeiter in Göttingen Anschauung über die konkrete Situation vor Ort im Kosovo hinsichtlich Unterbringung, Arbeits- und Lebensbedingungen etc. … und kann darüber Auskunft geben?
  3. Sieht die Verwaltung eine besondere historische Verantwortung gegenüber den Roma hinsichtlich der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während des Dritten Reiches und der Verfolgung und Gefährdung der Roma in vielen Ländern Europas?

Die wörtliche Antwort des Stadtrat Ludwig Hecke:

„Seit 14 Tagen ist ein Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums im Haus, wo er unter Verweis auf den Bericht einer Kommission des Landes Niedersachsen die im Kosovo im November letzten Jahres da waren, und einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag im Dezember letzten Jahres, eindeutig klar macht, dass die Stadt Göttingen, wie alle anderen herangezogenen Gebietskörperschaften keinerlei Spielraum bei den Entscheidungen haben – die Landesregierung bestreitet, dass die Stadt Göttingen, dass der Rat der Stadt Göttingen das Recht hat, eine Resolution gegen die Abschiebungen zu fassen, wie es im letzten Jahr hier getan worden ist, und weist die Stadt Göttingen an, nunmehr ohne weitere Fragen auf der Rechtsgrundlage des Bundes und des Landes die Abschiebungen zu vollziehen.

Das ist die Rechtsgrundlage und danach als Herangezogene handeln wir.

Der Hinweis ist eindeutig an dieser Stelle, dass all diejenigen, die nicht in die Bleiberechtsregelung gekommen sind, dass all diejenigen die nicht das verlängerte Bleiberecht nutzen können, dass diese nunmehr Stück für Stück anzumelden sind und rückgeführt werden sollen.

Die Stadt Göttingen hat 64 angemeldet. Ich habe in den Gesprächen sehr deutlich gemacht, dass wir, soweit wir das transparent gestalten können, dies auch transparent gestalten. Das heißt, wenn wir vom Bund mitgeteilt bekommen, wann die Rückführungen stattzufinden haben, werden wir das den Betroffenen entsprechend auch immer mitteilen.

Das ist die Rechtsgrundlage und der Rat hat an dieser Stelle sehr deutlich gesagt, was er davon hält.“

Die Frage stellt sich, ob einer menschenrechtswidrigen Anweisung (“Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person”, Art. 3 Deklaration der Menschenrechte) Folge zu leisten ist, oder ob hier „Ungehorsam“ geboten ist.

Zu prüfen ist ferner, ob im Rahmen des neuesten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-14/09 – vergl. GT vom 5.2. S. 3 unten links oder TAZ ) sich neue Möglichkeiten ergeben, die Einzelfälle neu aufzurollen. Wir fordern, jeden Einzelfall neu zu bewerten.

Die Piratenpartei Göttingen fordert die sofortige Aufhebung der Residenzpflicht (deren Verletzung eine der häufigen Straftatbestände darstellt und), die gegen Grundrechte des Menschen verstößt. Weiterhin fordern die Göttinger Piraten ein Bleiberecht für alle, die aufgrund rassischer, politischer, religiöser oder anderer Verfolgung aus ihren ursprünglichen Wohngebieten vertrieben werden und in Deutschland Zuflucht suchen.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es in der Mitte des letzten Jahrhunderts vielen Deutschen geholfen hat, ein solches Bleiberecht in anderen Staaten zu erhalten. Einem reichen Staat, der zur Rettung von Banken Milliarden übrig hat, steht es gut an, hier Humanität und Milde walten zu lassen.

Die Piratenpartei Göttingen fordert alle Mitbürger auf, an Abgeordnete des Bundestags und der Länderparlamente Briefe mit entsprechenden Forderungen zu schreiben.

Sogar der Kommissar für Menschenrechte des Europarates appellierte im November an die Bundesregierung, die erzwungenen Rückführungen in den Kosovo auszusetzen.

Kurzfristig bitten wir die Kirchen, Chancen für die betroffenen 64 durch Kirchen-Asyl zu eröffnen.

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