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Oktober 2009

Protokoll der Gründungsversammlung der Piraten-Hochschulgruppe Göttingen

Do. 22. Oktober 2009, 19 Uhr im Hörsaal 2 der Mathematik (Bunsenstraße 3-5)
Anwesende: Anfangs 7, zum Ende 10 Personen

Tagesordnung:

  1. Besprechung der Satzung
  2. Vorstandswahlen
  3. Besprechung des weiteren Vorgehens

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Piratenstammtisch

Die Göttinger Piraten und alle Interessierten sind heute, am Donnerstag den 29. Oktober ab 19:30 Uhr zum Piratenstammtisch im Havana eingeladen.
Eine weitere Infos und eine Wegbeschreibung mit Karte gibt es hier.

Neue Regierung…! …und jetzt?

Anlässlich der Wahl unserer neuen Bundesregierung wünsche ich viel Spaß beim Lesen des Koalitionsvertrages.

Koalitionsvertrag 2009 cducsu-fdp

Satzung

Beschlossen am 16. Dezember 2009 um 21:42 Uhr.
Das Originaldokument befindet sich hier.

Satzung des Piratenverbandes der Stadt und des Landkreises Göttingen

§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  1. Der Verband der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Stadt- und Landkreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung).
  2. Der Verband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: ‘Piratenpartei Deutschland Verband Göttingen’. Die offizielle Abkürzung des Verbands lautet: ‘PIRATENPARTEI GÖTTINGEN’.
  3. Der Sitz des Verbands ist Göttingen. Dort befindet sich auch die Geschäftsstelle.
  4. Die Tätigkeitsgebiete des Verbands Göttingen sind die Stadt und der Landkreis Göttingen bis zur Gründung eigener Untergliederungen.
  5. Die im Verband organisierten Mitgliederinnen und Mitglieder werden geschlechtsneutral als “Piraten” bezeichnet.

§ 2 – Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Verbands ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Göttingen sowie dem Landkreis Göttingen.
  2. Gemäß § 3.2a der Bundessatzung können auch Piraten mit erstem Wohnsitz außerhalb des Tätigkeitsbereichs nach schriftlichem Antrag Mitglied des Verbands werden.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei wird durch die Bundessatzung geregelt.

§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Verband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Verbands durch die Bundessatzung geregelt, sofern nicht im Verband Göttingen anderweitig geregelt.

§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt und ist dem Verband Göttingen anzuzeigen.
  2. Die Beendigung der Mitgliedschaft im Verband erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kreis (es sei denn es liegt ein Antrag gem. §2.2 vor) oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland

§ 6 – Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Stadt- und Kreisebene, sofern nicht im Verband Göttingen anderweitig geregelt.

§ 7 – Gliederung

Die Gliederung des Verbands regelt die Bundes- und Landessatzung.

§ 8 – Verhältnis von Gliederungen

Der Verband Göttingen sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bzgl. des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.

§ 9 – Organe des Verbands

  1. Organe sind der Vorstand, der Verbandsparteitag und die Gründungsversammlung.
  2. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 16. Dezember 2009.

§ 9.1 – Der Vorstand

  1. Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Gegebenenfalls werden stimmberechtigte Beisitzer von einem Verbandsparteitag gewählt.
  2. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder und Beisitzer sowie weitere Ämter können durch einen Verbandsparteitag mit einfacher Mehrheit der Anwesenden neu festgelegt werden.
  3. Der Vorstand vertritt den Verband und führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse des Verbandsparteitags.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Verbandsparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder bis zum nächsten ordentlichen Verbandsparteitag gewählt. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt.
  5. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese.
  6. Die Einrichtung und Führung der Verbandsgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
  7. Der Vorstand liefert zum Verbandsparteitag einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.
  8. Tritt der Vorstand mehrheitlich zurück, gilt er als nicht mehr handlungsfähig. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Bis dahin führt der Vorstand des nächst höheren Verbands kommissarisch die Geschäfte.

§ 9.2 – Der Verbandsparteitag

  1. Der Verbandsparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadt- und Landkreisebene.
  2. Die Anwesenden wählen einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.
  3. Der ordentliche Verbandsparteitag tagt einmal jährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens vier Wochen vor dem anberaumten Termin ein.
  4. Die Einberufung eines außerordentlichen Verbandsparteitags erfolgt entweder durch Vorstandsbeschluss oder wenn ein Drittel der Verbandsmitglieder die Einberufung beim Vorstand schriftlich beantragt.
  5. Der Verbandsparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands entgegen und entscheidet daraufhin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder über seine Entlastung.
  6. Über den Verbandsparteitag wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
  7. Der Verbandsparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Verbandsparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

§ 10 – Volksvertreterwahlen

  1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien des Wahlgesetzes/ -ordnung bzw. der Nds. Kom. Wahlgesetz/ -ordnung sowie den Vorgaben der Bundessatzung. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Verband sein.
  2. Die Aufstellung findet im Rahmen einer Versammlung der Mitglieder des Verbands statt, zu der der Vorstand in angemessener Zeit und Form alle Mitglieder einlädt. Besteht ein Wahlkreis aus mehreren Verbänden, so sind entsprechend der Wahlkreise mit benachbarten Verbänden entsprechende Versammlungen zu organisieren. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.

§ 11 – Satzungsänderungen

  1. Änderungen dieser Satzung können nur von einem Verbandsparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
  2. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Verbandsparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Verbandsparteitags schriftlich beim Vorstand eingegangen ist, und entsprechend dieser Satzung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht wurde.

§ 12 – Auflösung, Teilung, Verschmelzung

Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung wird durch die Landessatzung geregelt.

Protokoll vom 21. Oktober 2009

Am 21. Oktober fand im Havana von 20 bis 23 Uhr das Göttinger Piratentreffen mit ca. 20 Anwesenden statt. Die Sitzung leitete Lutz, das Protokoll schrieb Ingo, das Protokoll vom 8. Oktober und die Tagesordnung wurden jeweils ohne Gegenstimmen genehmigt.

Landesparteitag:

Selina berichtete kurz vom letzten Vorbereitungstreffen am 19. Oktober. Ein landesweites Vorbereitungstreffen wird vom 31. Oktober bis 1. November in Oldenburg stattfinden.

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Gründung Hochschulpiraten

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2009 findet um 19:00 Uhr im Hörsaal 2 der Mathematik (Bunsenstraße 3-5, 37073 Göttingen) die Gründungsversammlung der Piraten-Hochschulgruppe (Uni Göttingen) statt. Anschließend ist ein gemütliches Beisammensein im ZAK vorgesehen. Alle an der Mitarbeit in der HSG Interessierten sind herzlich willkommen.

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Piratentreffen 21. Oktober 2009

Wir treffen uns heute, den 21. Oktober um 19:30 im Havana (um 20 Uhr wird die Tagesordnung eröffnet). Alle Göttinger Piraten und jeder der es noch werden möchte ist herzlich eingeladen. Für Neugierige ist der Stammtisch am nächsten Donnerstag wahrscheinlich besser geeignet.

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Die FDP rettet die Bürgerrechte nicht!

Nachdem sich die FDP im Wahlkampf als die wahre Bürgerrechtspartei verkauft hat, interessiert man sich jetzt nur noch dafür, wie das Auswärtige Amt inzwischen von innen aussieht und wie man zumindest beim Thema Steuersenkungen nicht vollständig das Gesicht verliert. In der aktuellen Zeit ist ein guter Artikel der aufzeigt, was sich alles nicht ändern wird:

“Was die FDP als Verhandlungserfolg bei den Bürgerrechten im digitalen Zeitalter verkauft hat, stößt bei Datenschützern, Wissenschaftlern und den Oppositionsparteien auf anhaltende Kritik. [...] Auch für den FDP-Politiker und ehemaligen Innenminister Gerhart Baum ist das Festhalten an dieser Regelung Grund genug, bei seiner Kritik an der offiziellen Linie seiner Partei zu bleiben.”

Zum Artikel auf Zeit Online…

Vorbereitung Landesparteitag 2009

Am gestrigen Montag, den 19. Oktober, trafen sich 8 Göttinger Piraten für die ersten Vorbereitungen für den Landesparteitag. Dabei ging es sowohl um inhaltliche Fragen als auch um Organisatorisches.

Tobias fasst alle zusammen, die per Zug anreisen wollen noch und noch nicht im Besitz einer Fahrkarte (Semesterticket) sind. Ingo kümmert sich um die Reservierung von Zimmern im Hotel. Interessenten für Zimmer oder Zugfahrkarten sind angehalten sich bei den den beiden zu melden.

In Oldenburg findet am 31. Oktober und 1. November ein landesweites Vorbereitungstreffen für den Landesparteitag am 14./15. November 2009 statt. Dort soll die Organisation des Parteitages besprochen werden und die bis dahin eingegangenen Änderungseinträge sollen in eine konsensfähige Form gebracht werden. Auch zwei Göttinger-Piraten werden nach Oldenburg reisen und an der Vorbereitung mitarbeiten.

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Open Access Week 2009

In der kommenden Woche (19. bis 23. Oktober) findet die internationale Open-Access-Week statt, in deren Rahmen auch Informationsveranstaltungen in Göttingen geplant sind. Voraussichtlich am Dienstag wird es einen Infostand direkt vor der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek (SUB Göttingen) geben (bei extrem schlechtem Wetter wird dieser evtl. verschoben). Alle Studenten sind eingeladen, dort vorbei zu schauen.

Was heißt open access ?

Der Begriff open access (freier Zugang) bezieht sich in erster Linie auf die Art, wie Wissenschaftler ihre Daten veröffentlichen. Der größte Teil der Forschung und besonders der Grundlagenforschung wird durch öffentliche Mittel finanziert. Allein in Deutschland werden dafür jedes Jahr viele Milliarden Euro investiert. Das neu gewonnene Wissen wird meist in Fachzeitschriften publiziert, damit es von allen Wissenschaftlern genutzt werden kann.

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Baum & Trojanow auf blauen Sofa

Gestern diskutierten auf dem blauen Sofa der Frankfurter Buchmesse Gerhart Baum und Ilija Trojanow über die zunehmenden und illegale Kriminalisierung der Bürger in Deutschland. Beide sind Autoren, die kürzlich Bücher zum Thema veröffentlicht haben:

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Wartungsarbeiten 13. Oktober 2009

Aufgrund von Wartungsarbeiten wird es am Dienstag, den 13. Oktober ab ca. 17:30 Uhr Ausfälle der Website geben. Diese sollte ab spätestens Donnerstag wieder erreichbar sein.

baggerPhoto by mattimattila under CC BY 2.0

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