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Protokoll vom 10. Dezember 2009

Am 10. Dezember fand im APEX der letzte Stammtisch der Göttinger Piraten für dieses Jahr statt. Anwesend waren ca. 10 Piraten, die Sitzung wurde von René geleitet und das Protokoll schrieb Sophia. Themen waren unter Anderem der Infostand am Samstag, die Veranstaltung zu SWIFT und die Gründung nächste Woche. Diesen Beitrag vollständig lesen

Vorratsbeschwerde

Am 15. Dezember ist es soweit, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung kommt in Deutschland in den Gerichtssaal. Den Verlauf der Verhandlung kann man ab 10 Uhr live mitverfolgen. Mehr aktuelle Informationen zur Verfassungsbeschwerde uns zur Vorratsdatenspeicherung gibt es beim…

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Piratentreffen 18. November 2009

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Wir treffen uns am Mittwoch, den 18. November ab 19:30 im Restaurant Potis (um 20 Uhr wird die Tagesordnung eröffnet). Alle Göttinger Piraten und jeder der es noch werden möchte ist herzlich eingeladen. Wer es etwas informeller mag, ist nächste Woche Donnerstag zum Piratenstammtisch eingeladen.

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Anmerkungen zur Ratssitzung – Haushalt

Hier ist noch der dritte und letzte Teil der Anmerkungen zur Ratssitzung:

Haushalt der Stadt Göttingen

Der Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) eröffnete die Sitzung mit einer recht ernsten Rede an die Nation, äh den Rat. Er sprach gut eine halbe Stunde über die finanzielle Situation der Stadt und machte kein Hehl daraus, dass er den aktuellen Haushaltsbericht für ein desaströses Zahlenwerk hält. Zum Jahresabschluss 2009 werden in den Kassen rund 30 Millionen Euro fehlen was zur höchsten Jahresneuverschuldung seit dem Krieg führen wird. In den Planungen für die nächsten Jahre sind schon jetzt ähnlich hohe Fehlbeträge einkalkuliert. Damit wird sich die Gesamtverschuldung der Stadt innerhalb der nächsten fünf Jahre vermutlich nahezu verdoppeln.

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Die Fehlbeträge kommen zwar in erster Linie durch Einnahmeausfälle im Rahmen der Finanzkriese, dem Rückgang bei der Gewerbesteuer, dem rückläufigen Einkommenssteueranteil und beschlossenen Steuererleichterungen zustande. Sie sind aber trotzdem sehr enttäuschend, weil im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts eigentlich geplant war, bereits nächstes Jahr einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und die die bestehende Verschuldung bis zum Jahr 2021 komplett abzubauen. Daraus wird nun auf absehbare Zeit nichts werden.

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Anmerkungen zur Ratssitzung – Gedenken

Wir kommen zum nächsten Teil aus der Reihe Anmerkungen zur Ratssitzung. Die Tatsache, dass beim Tagesordnungspunkt 8 innerhalb von Minuten Stichwörter wie entglaste Fenster, Zivilcourage, Polizeistaat, Neonazis und Antifa fielen, zeigt, dass es hier recht leidenschaftlich zur Sache ging.

Gedenken an Conny Wessmann

Vor zwanzig Jahren, eine Woche nach dem Mauerfall am 17. November 1989, kam es in Göttingen zum wiederholten Mal zur Versammlung von randalierenden Neonazis.  Wie üblich wurde mit Hilfe einer Telefonkette kurzfristig eine Gegendemonstration organisiert, um öffentlich zu zeigen, dass die rechtsextreme Szene nicht toleriert wird. Eine kleine Gruppe von Studenten machte sich gegen Abend zu Fuß auf den Weg, um die Gegendemonstration zu unterstützen. Da die Zusammenkunft der Rechtsradikalen allerdings schon von der Polizei aufgelöst worden war, kam es zu keiner direkten Konfrontation. Die Gruppe, die inzwischen ebenfalls von der Polizei beobachtet wurde, befand sich schon auf dem Heimweg, als sie in der Nähe der Weender Landstraße von einem zentralen Streifenkommando der Polizei überrascht wurde.  Es war offensichtlich geplant, die Gegendemonstranten festzuhalten, um sie zur Herausgabe ihrer Personalien zu zwingen. An der Mündung der Stichstraße neben dem Inuna Zentrum versuchte ein Streifenwagen der Gruppe den Weg abzuschneiden, während Beamte des Sondereinsatzkommandos die Studenten an der Flucht hindern wollten. Die 24-jährige Kornelia (Conny) Wessmann versuchte der Situation zu entkommen und flüchtete bei schlechter Sicht auf die Straße. Ein herannahendes Fahrzeug konnte bei regennassen Fahrbahn nicht schnell genug ausweichen. Die Studentin wurde von dem Wagen erfasst und starb noch an der Unfallstelle.

Denkmal 'Trauer, Wut, Widerstand'

Denkmal 'Trauer - Wut - Widerstand' (Foto: CAP)

In der folgenden Zeit kam es in Göttingen zu massiven Demonstrationen gegen das Vorgehen der Polizei. Allein am Wochenende um den 25. November 1989 wurden circa 100 Polizisten, Demonstranten und Anwohner verletzt. Zahlreiche Schaufenster in der Innenstadt gingen zu Bruch. Das führte dazu, dass beim ersten Jahrestag des Todes von Conny Wessmanns ein Aufgebot von 3000 Polizisten zusammen gezogen wurde, Schulen und Geschäfte geschlossen blieben, viele Schaufenster verbarrikadiert und die komplette Innenstadt für den Autoverkehr gesperrt wurde. In den folgenden Jahren kam es dann zu einem Umdenken bei der Einsatzplanung der Polizei die nun in erster Linie auf Deeskalation setzte. Je mehr sich die Polizei im Hintergrund hielt, desto friedlicher wurden die Gedenkdemonstrationen, die inzwischen von einem breiten bürgerliche Bündnis gegen Rechts unterstützt wurden. Bis heute bietet Göttingen in Gegensatz zu vielen vergleichbaren Städten keinen Nährboden für rechtsradikale Tendenzen.

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Anmerkungen zur Ratssitzung – Informationsfreiheitssatzung

Am Donnerstag war die erste Göttinger Ratssitzung seit Gründung der AG Kommunalpolitik. Wir waren da und liefern hiermit einen Bericht aus piratiger Perspektive.

Die Tagesordnung und Tischvorlagen sind online für jedermann verfügbar. Von den 32 Tagesordnungspunkten werden hier folgende im Rahmen einer Artikelserie besprochen:

  1. Informationsfreiheitssatzung für Göttingen
  2. Gedenken an Conny Wessmann
  3. Haushalt der Stadt Göttingen


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Teil I: Informationsfreiheitssatzung für Göttingen

Informationsfreiheitsgesetze sollen den Bürger einen freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip garantieren. Auf Europaebene wurde bereits im Jahr 1979 eine Empfehlung herausgegeben, die entsprechende Gesetze auf nationaler Ebene fordert. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz wurde erst über 25 Jahre später im Jahr 2006 verabschiedet und gilt nur für Bundesbehörden. In 11 der 16 Bundesländern wurde inzwischen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Niedersachsen, Bayern, Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg sind nicht dabei, hier wird nach wie vor nach dem Geheimhaltungsgrundsatz regiert. Das dies kein haltbarer Zustand ist, muss hier wohl nicht extra diskutiert werden. Die Piratenpartei kämpft seit ihrer Gründung für mehr Transparenz im öffentlichen Wesen. Unser niedersächsische Vorstandsvorsitzende Christian Koch hat erst im Juni letzten Jahres eine entsprechende Gesetzesinitiative für Niedersachsen gefordert.

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Piratentreffen 4. November 2009

Wir treffen uns morgen, den 4. November ab 19:30 im Havana (um 20 Uhr wird die Tagesordnung eröffnet). Alle Göttinger Piraten und jeder der es noch werden möchte ist herzlich eingeladen. Wer es etwas informeller mag, ist nächste Woche Donnerstag zum Piratenstammtisch eingeladen.

Tagesordnung:

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Piratenstammtisch

Die Göttinger Piraten und alle Interessierten sind heute, am Donnerstag den 29. Oktober ab 19:30 Uhr zum Piratenstammtisch im Havana eingeladen.
Eine weitere Infos und eine Wegbeschreibung mit Karte gibt es hier.

Neue Regierung…! …und jetzt?

Anlässlich der Wahl unserer neuen Bundesregierung wünsche ich viel Spaß beim Lesen des Koalitionsvertrages.

Koalitionsvertrag 2009 cducsu-fdp

Satzung

Beschlossen am 16. Dezember 2009 um 21:42 Uhr.
Das Originaldokument befindet sich hier.

Satzung des Piratenverbandes der Stadt und des Landkreises Göttingen

§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  1. Der Verband der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Stadt- und Landkreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung).
  2. Der Verband führt einen Namen gemäß der Bundessatzung und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: ‘Piratenpartei Deutschland Verband Göttingen’. Die offizielle Abkürzung des Verbands lautet: ‘PIRATENPARTEI GÖTTINGEN’.
  3. Der Sitz des Verbands ist Göttingen. Dort befindet sich auch die Geschäftsstelle.
  4. Die Tätigkeitsgebiete des Verbands Göttingen sind die Stadt und der Landkreis Göttingen bis zur Gründung eigener Untergliederungen.
  5. Die im Verband organisierten Mitgliederinnen und Mitglieder werden geschlechtsneutral als “Piraten” bezeichnet.

§ 2 – Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Verbands ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Göttingen sowie dem Landkreis Göttingen.
  2. Gemäß § 3.2a der Bundessatzung können auch Piraten mit erstem Wohnsitz außerhalb des Tätigkeitsbereichs nach schriftlichem Antrag Mitglied des Verbands werden.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei wird durch die Bundessatzung geregelt.

§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Verband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Verbands durch die Bundessatzung geregelt, sofern nicht im Verband Göttingen anderweitig geregelt.

§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt und ist dem Verband Göttingen anzuzeigen.
  2. Die Beendigung der Mitgliedschaft im Verband erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kreis (es sei denn es liegt ein Antrag gem. §2.2 vor) oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland

§ 6 – Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Stadt- und Kreisebene, sofern nicht im Verband Göttingen anderweitig geregelt.

§ 7 – Gliederung

Die Gliederung des Verbands regelt die Bundes- und Landessatzung.

§ 8 – Verhältnis von Gliederungen

Der Verband Göttingen sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bzgl. des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.

§ 9 – Organe des Verbands

  1. Organe sind der Vorstand, der Verbandsparteitag und die Gründungsversammlung.
  2. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 16. Dezember 2009.

§ 9.1 – Der Vorstand

  1. Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Gegebenenfalls werden stimmberechtigte Beisitzer von einem Verbandsparteitag gewählt.
  2. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder und Beisitzer sowie weitere Ämter können durch einen Verbandsparteitag mit einfacher Mehrheit der Anwesenden neu festgelegt werden.
  3. Der Vorstand vertritt den Verband und führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse des Verbandsparteitags.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Verbandsparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder bis zum nächsten ordentlichen Verbandsparteitag gewählt. Für jeden Vorstandsposten findet eine separate Wahl statt.
  5. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese.
  6. Die Einrichtung und Führung der Verbandsgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
  7. Der Vorstand liefert zum Verbandsparteitag einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.
  8. Tritt der Vorstand mehrheitlich zurück, gilt er als nicht mehr handlungsfähig. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Bis dahin führt der Vorstand des nächst höheren Verbands kommissarisch die Geschäfte.

§ 9.2 – Der Verbandsparteitag

  1. Der Verbandsparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadt- und Landkreisebene.
  2. Die Anwesenden wählen einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.
  3. Der ordentliche Verbandsparteitag tagt einmal jährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens vier Wochen vor dem anberaumten Termin ein.
  4. Die Einberufung eines außerordentlichen Verbandsparteitags erfolgt entweder durch Vorstandsbeschluss oder wenn ein Drittel der Verbandsmitglieder die Einberufung beim Vorstand schriftlich beantragt.
  5. Der Verbandsparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands entgegen und entscheidet daraufhin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder über seine Entlastung.
  6. Über den Verbandsparteitag wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
  7. Der Verbandsparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Verbandsparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

§ 10 – Volksvertreterwahlen

  1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien des Wahlgesetzes/ -ordnung bzw. der Nds. Kom. Wahlgesetz/ -ordnung sowie den Vorgaben der Bundessatzung. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Verband sein.
  2. Die Aufstellung findet im Rahmen einer Versammlung der Mitglieder des Verbands statt, zu der der Vorstand in angemessener Zeit und Form alle Mitglieder einlädt. Besteht ein Wahlkreis aus mehreren Verbänden, so sind entsprechend der Wahlkreise mit benachbarten Verbänden entsprechende Versammlungen zu organisieren. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.

§ 11 – Satzungsänderungen

  1. Änderungen dieser Satzung können nur von einem Verbandsparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
  2. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Verbandsparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Verbandsparteitags schriftlich beim Vorstand eingegangen ist, und entsprechend dieser Satzung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht wurde.

§ 12 – Auflösung, Teilung, Verschmelzung

Die Auflösung, Teilung oder Verschmelzung wird durch die Landessatzung geregelt.

Protokoll vom 21. Oktober 2009

Am 21. Oktober fand im Havana von 20 bis 23 Uhr das Göttinger Piratentreffen mit ca. 20 Anwesenden statt. Die Sitzung leitete Lutz, das Protokoll schrieb Ingo, das Protokoll vom 8. Oktober und die Tagesordnung wurden jeweils ohne Gegenstimmen genehmigt.

Landesparteitag:

Selina berichtete kurz vom letzten Vorbereitungstreffen am 19. Oktober. Ein landesweites Vorbereitungstreffen wird vom 31. Oktober bis 1. November in Oldenburg stattfinden.

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Gründung Hochschulpiraten

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2009 findet um 19:00 Uhr im Hörsaal 2 der Mathematik (Bunsenstraße 3-5, 37073 Göttingen) die Gründungsversammlung der Piraten-Hochschulgruppe (Uni Göttingen) statt. Anschließend ist ein gemütliches Beisammensein im ZAK vorgesehen. Alle an der Mitarbeit in der HSG Interessierten sind herzlich willkommen.

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